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Verordnung EG 1393/2007

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Am 13. November 2008 ist die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Sie findet Anwendung, wenn Schriftstücke zum Zweck der Zustellung von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat geschickt werden müssen. Ihrem Antrag auf Zustellung können Sie die deutschen Formblätter beifügen. Die Verordnung gilt nicht für Steuer-, Zoll- und/oder Verwaltungssachen.

Formblätter
Ihrem Antrag auf Zustellung können Sie die deutschen Formblätter beifügen. Eine entsprechende Übersicht über diese Formblätter finden Sie unter:
Zustellung von Schriftstücken >>> Formblätter (1 bis 7)

Zustellungsfrist
Schriftstücke, die in den Niederlanden zuzustellen sind, können fortan unmittelbar an einen Gerichtsvollzieher übersandt werden. Dieser sorgt dafür, dass die Unterlagen möglichst schnell, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats, zugestellt werden. Wenn das nicht möglich ist, wird die Übermittlungsstelle davon sofort in Kenntnis gesetzt. Der Gerichtsvollzieher sollte in der Zwischenzeit weiterhin alle für die Zustellung der Schriftstücke erforderlichen Schritte unternehmen, es sei denn, die Übermittlungsstelle bestimmt etwas anderes.

Sprachliche Anforderungen und Verweigerung von Schriftstücken
Das zuzustellende Schriftstück muss in einer Sprache abgefasst sein, die der Empfänger versteht, oder in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Empfangsstaats bzw. des Zustellungsorts. Im Falle einer Verweigerung des zuzustellenden Schriftstücks kann der Empfänger auf dem beigefügten Formblatt die Gründe dafür angeben. Die Frist für die Verweigerung beträgt eine Woche.

Kosten
Infolge der Verordnung wurde für die Zustellung eine Festgebühr in Höhe von 65,00 € festgesetzt.

Zustellung durch Jongejan Wisseborn Gerechtsdeurwaarders

Unsere Gerichtsvollzieher sind befugt, Schriftstücke in den ganzen Niederlanden zuzustellen. Ein großer Vorteil für Sie, denn so brauchen Sie nicht lange nach einem Gerichtsvollzieher in der Nähe des Wohnorts des Empfängers zu suchen. Sämtliche Schriftstücke, die in den Niederlanden zuzustellen sind, gehen an eine einzige Adresse und Sie haben in allen Angelegenheiten nur einen einzigen Ansprechpartner.

Sie können Ihre Unterlagen per Post an unsere Niederlassung in Groningen schicken (Postbus 70056, 9704 AB Groningen, Niederlande) oder sie uns digital übermitteln (E-Mail: Dit e-mailadres is beschermd tegen spambots. U heeft JavaScript nodig om het te kunnen zien. ).

Kontakt
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Willem ter Avest
E-Mail:  Dit e-mailadres is beschermd tegen spambots. U heeft JavaScript nodig om het te kunnen zien.
Tel.: 0031-88-5799037
Mobil: 0031-6-29054056